42Channels GmbH – E-Mail-Spam

Absenderdomain: geprueft-org.de

Art der Werbung: E-Mail-Kaltakquise für eine Plattform für Produktprüfungen mit Prüfsiegel.

Erfahrungswerte:

Wir haben das Unternehmen 2026 für unsere Mandantschaft wegen einer Spam-E-Mail aus 2026 abgemahnt. Außergerichtlich wurden alle Ansprüche wegen einer angeblichen telefonischen Einwilligung zurückgewiesen, die jedoch auf Anforderung nicht belegt wurde. Wir haben daraufhin für unsere Mandantschaft geklagt und die 42Channels GmbH hat im gerichtlichen Verfahren den Aufwendungsersatz für die Abmahnung gezahlt und eine geeignete Unterlassungserklärung abgegeben, so dass der Rechtstreit für erledigt erklärt werden konnte

Wir vermuten, dass die 42Channels GmbH sich beim nächsten Mal zur für sie kostengünstigeren Variante des außergerichtlichen Nachgebens entscheiden würde.

Wenn Sie gegen dieses oder ein anderes Unternehmen z.B. wegen E-Mail-Spam vorgehen möchten, kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich für eine Ersteinschätzung unter spamabwehr@rechtsanwalt-wenck.de

Unsere Gegnerliste E-Mail-Spam finden Sie hier.

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