Uns liegt ein Schreiben von Amazon vom 27.07.2026 vor, dass bei einem Mandanten zu Recht für erhebliche Verunsicherung gesorgt hat.
Demnach will Amazon den Händler am 11.08.2026 automatisch für den „“Versand durch Amazon“-Export mit Weltweit verkaufen mit FBA“ anmelden und damit für den Versand in mehr als 80 Länder, wobei für den Händler nur Inlandversandkosten anfallen sollen.
Was sich erstmal nach einem tollen Service anhört, kann gerade kleineren Händlern schnell erheblichen Schaden zufügen.
Die folgenden Risiken bestehen insbesondere:
- Umsatzsteuerpflicht: Amazon schreibt ausdrücklich „Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre Produkte allen geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen, einschließlich der lokalen Umsatzsteuervorschriften„. Hier können sehr schnell sehr hohe Kosten und erheblicher Aufwand entstehen, wenn plötzlich in allen möglichen Ländern Umsatzsteuer erklärt und abgeführt werden muss, während man bisher nur im Heimatland (z.B. Deutschland) oder jedenfalls per OSS nur in der EU tätig war.
- Andere Vorschriften, insbesondere zu Kennzeichnung und Produktsicherheit: Amazon schreibt dazu: „Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre Produkte allen geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen„. Das bedeutet in vielen Fällen z.B. eine Kennzeichnung in Landessprache, kann aber auch Registrierungen, Zulassungen, Anmeldungen, Abgaben, etc. in den jeweiligen Ländern umfassen. Potenziell gerät man also mit einer Vielzahl nationaler Behörden und eventuell sogar den dortigen Wettbewerbern in Konflikt.
- Marken, Patente, etc.: Gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Patente, etc. bestehen nicht pauschal, sondern immer nur für ein bestimmtes Gebiet, meistens ein oder mehrere Länder. Entsprechend kann man nicht davon ausgehen, dass ein Markenprodukt, das in einem Land verkauft werden darf, nicht in einem anderen Land mit dortigen Markenrechten oder anderen gewerblichen Schutzrechten in Konflikt gerät. Dieses Risiko für die ganze Welt abzuschätzen ist sehr aufwändig und mit dem Versand durch Amazon setzt man sich unkalkulierbaren Risiken aus.
Die E-Mail von Amazon dazu ist weitgehend unverständlich und die verlinkten Infoseiten helfen nicht weiter. Das Abmeldeformular zeigt zumindest in unserem Fall nur eine Abmeldeoption für mehrere europäische Marktplätze an, hilft also nur bedingt weiter.
Laut der E-Mail muss zudem eine aktive Abmeldung bis spätestens 11.08.2026 erfolgen – warum auch immer, wenn der Versand erst am 29.04.2027 aktiviert wird.
Nach Rücksprache mit dem Amazon-Support wurde schließlich mitgeteilt, dass der Auslandsversand wie gewünscht deaktiviert sei. Dabei wurde auch ein Link zur Einstellmöglichkeit des Versandes oder dessen Deaktivierung mitgeteilt, der in der E-Mail nicht enthalten war und offenbar auch nichts mit dem verlinkten Formular zu tun hat.
Dieser Link sollte für alle deutschen Marketplace-Händler funktionieren, eventuell auch für andere Länder, wenn die deutsche Marktplatzkennung (fett hervorgehoben) entsprechend ersetzt wird:
Es ist nicht auszuschließen, dass eine Änderung dort erst ab dem 11.08.2026 sichtbar wird, da in der E-Mail von einer Aktivierung zu diesem Zeitpunkt aber mit Wirkung zum 29.04.2027 angekündigt wird. Wir empfehlen daher, den Status jetzt einmal zu checken, vorsichtshalber auch das in der E-Mail verlinkte Formular zum Opt-Out aus den dort angezeigten Marktplätzen zu verwenden und nach dem 11.08.2026 und noch einmal am 29.04.2027 nochmals über den obigen Link den Status zu checken, sowie weitere Ankündigungen von Amazon zu beachten. Auf jeden Fall sollte man das Problem nicht aus den Augen verlieren, denn für einen allein national versendenden FBA-Händler wäre eine Umstellung ein bürokratisches Monstrum und erhebliches Risiko.
Hier einmal der Text der E-Mail (Links wurden entfernt):
„Guten Tag!
Am 11. August 2026 werden Sie für den „Versand durch Amazon“-Export mit Weltweit verkaufen mit FBA angemeldet.
Mit „Versand durch Amazon“-Export versenden wir Bestellungen für Ihre berechtigten Produkte an Kunden in mehr als 80 Ländern, was dazu beitragen kann, den Arbeitsaufwand beim Verkauf im Ausland zu reduzieren. Sie profitieren von den Versandgebühren für Versand durch Amazon im Inland und steigern gleichzeitig Ihre potenziellen internationalen Verkäufe.
Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ihre Produkte allen geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen, einschließlich der lokalen Umsatzsteuervorschriften.
Wenn Sie nicht am „Versand durch Amazon“-Export teilnehmen möchten, beenden Sie Ihre Teilnahme bis zum 11. August 2026, indem Sie dieses Formular ausfüllen und auswählen, welche Stores Sie ausschließen möchten.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Liste der Produkte aus Ihrem Lagerbestand mit Versand durch Amazon anzuzeigen, die für den „Versand durch Amazon“-Export berechtigt sind:
- Wählen Sie im Drop-down-Menü Berichte die Option Versand durch Amazon aus.
- Klicken Sie unter Lagerbestand auf Mehr anzeigen, um den Bericht Exportierbarer Lagerbestand aufzurufen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Versand durch Amazon“-Export.
Das Team von Amazon Europe“

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