Absenderdomain: 1a-stellenmarkt.de
Art der Werbung: E-Mail-Kaltakquise für Stellenanzeigen.
Erfahrungswerte: Wir haben das Unternehmen 2026 für unsere Mandantschaft wegen einer E-Mail aus 2026 abgemahnt. Außergerichtlich hat die 1A Infosysteme GmbH Aufwendungsersatz gezahlt. Nachdem außergerichtlich eine nach unserer Auffassung nicht ausreichende Unterlassungserklärung zurückgewiesen wurde, haben wir für unsere Mandantschaft Klage erhoben. Daraufhin ist eine geeignete Unterlassungserklärung abgegeben worden, so dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt werden konnte.
Wenn Sie gegen dieses oder ein anderes Unternehmen z.B. wegen E-Mail-Spam vorgehen möchten, kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich für eine Ersteinschätzung unter spamabwehr@rechtsanwalt-wenck.de
