UPDATE 09.06.2021: Mittlerweile habe ich mehrere vergleichbare Fälle gegen JD Sports auf dem Schreibtisch gehabt. Die Mandanten ärgerten sich teilweise schon monatelang mit dem Support herum. Positiv ist, dass in bislang allen Fällen innerhalb weniger Wochen und spätestens nach Zugang des Mahnbescheids gezahlt wurde, nachdem ich tätig geworden bin. Auch die Anwaltskosten wurden von JD Sports ohne größere Schwierigkeiten übernommen.
Manche Firmen scheinen durch Corona unter akuter Überforderungen zu leiden. So offensichtlich auch die JD Sports Fashion Germany GmbH, die neben einem Onlineshop bundesweit Ladengeschäfte mit Markenartikeln aus dem Bekleidungsbereich betreibt.
Der Mandant hatte Anfang Dezember im Store in der Europa-Passage in Hamburg ein Paar Schuhe gekauft und per Karte bezahlt. Da sie nicht vorrätig waren, wurden sie ihm per Paket geschickt. Die Schuhe sollte er bei Nichtgefallen zurückgeben können und den Kaufpreis erstattet bekommen. Dann kam der Lockdown. Der Mandant wandte sich an den Online-Support von JD Sports und man schickte ihm einen Retourenschein für den Versand der Schuhe, da der Store wegen des Lockdowns geschlossen war. Die Schuhe wurde zurückgeschickt und kamen bei JD Sports an.
Soweit ist der Vorgang ziemlich normal. Nun kam aber nicht wie erwartet eine Rücküberweisung, sondern es passierte nichts. Der Support stellte zunächst die Erstattung in Aussicht, gab aber dann an, dass eine Rückzahlung nur über den Store in Hamburg erfolgen könne – der weiterhin geschlossen war. Wohlgemerkt handelt es sich jedenfalls ausweislich des Kassenbons um eine Gesellschaft. Meine Beteiligung am E-Mail-Verkehr genügte nicht, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Ich habe daraufhin für den Mandanten einen Mahnbescheid beantragt. Dies führte ganz offensichtlich dazu, dass der Vorgang nunmehr auf dem richtigen Schreibtisch landete und die Erstattung samt Zinsen und Kosten prompt erfolgte.
Für den Mandanten ist die Angelegenheit natürlich glimpflich ausgegangen, er hatte monatelang Ärger das Kostenrisiko der Forderungsdurchsetzung und hat dafür am Ende weniger als einen Euro Verzugszinsen erhalten. Er wird bei JD Sports mit Sicherheit nie wieder etwas kaufen, denn auch und gerade als Verbraucher erwartet man ernst genommen zu werden und nicht erst nach Einschaltung eines Anwaltes und Einleitung gerichtlicher Schritte sein Geld zu bekommen.
Leider ist es kein Einzelfall, dass Verbraucher von Unternehmen nicht ernst genommen und hingehalten werden. Häufig bringt dann die Einschaltung eines Anwaltes schnell Bewegung in die Sache. Dies hat den einfachen Grund, dass der Anwalt in solchen Fällen in der Regel die Kosten seiner Tätigkeit als Schadensersatz beim Unternehmen geltend macht. Reagiert das Unternehmen nicht, muss es mit einer Klage rechnen, was die Kosten weiter erhöhen würde. Daher trifft das Unternehmen dann die wirtschaftliche Entscheidung, den Schaden durch rasche Zahlung zu begrenzen. Wenn der Verbraucher dem Unternehmen selbst hinterhertelefoniert oder schreibt, entstehen in der Regel keine oder nur sehr geringe Zusatzkosten für das Unternehmen, so dass die Hinhaltetaktik wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Viele Verbraucher sind irgendwann nämlich einfach müde oder vergessen die Forderung.
In der aktuellen Situation haben die meisten Verbraucher sicher Verständnis, wenn es bei der Bearbeitung mal etwas länger dauert, da z.B. viele Mitarbeiter im Homeoffice sind und deshalb nicht alle Prozesse in der gewohnten Geschwindigkeit ablaufen. Hier ging es aber nicht um eine (kleine) Verzögerung, sondern einen rechtlich offenkundig falschen Standpunkt, der zu einem Aufschub der Rückzahlung bis auf damals unabsehbare Zeit geführt hätte.
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Sollten Sie anwaltlich Hilfe bei der Durchsetzung einer privaten oder geschäftlichen Forderung benötigen, kontaktieren Sie mich gerne: wenck@rechtsanwalt-wenck.de Tel. 015156068110 oder 04179 7509820. Bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, informiere ich Sie selbstverständlich über die entstehenden Kosten und kann Ihnen möglicherweise eine kostenfreie Ersteinschätzung geben.