Keine Milch aus Milchpulver

Viele haben sicherlich auch den Fernsehbeitrag „Lebensmittel-Check mit Tim Mälzer (1) am 04.12.2017 in der ARD gesehen. Darin geht es auch um Milch und die Aussagekraft der Kennzeichnung.

Einige Zuschauer haben den Beitrag so aufgefasst, dass unsere Trinkmilch möglicherweise aus (chinesischem) Milchpulver hergestellt wird. Ab ca. Minute 14:07 des Beitrags äußert sich Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern dahingehend, dass z.B. cremiger Joghurt aus Milchpulver hergestellt würde, das auch aus China oder Osteuropa kommen könne. Direkt im Anschluss wird dann Trinkmilch behandelt, so dass der Eindruck verständlich ist.

Keine Milch aus Milchpulver

Für Trinkmilch (Konsummilch) kann ich aber Entwarnung geben. Natürlich gibt es für Milch eine EU-Regelung. Diese findet sich in Anhang IV Nr. I-III der VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013.

Danach ist eine Veränderung der Kuhmilch für Konsummilch (Trinkmilch) nur durch Erhitzen, Ent- oder Aufrahmen und Mischen zulässig. Eine Anreicherung mit Eiweißen, Mineralsalzen oder Vitaminen ist grundsätzlich denkbar aber ebenso wie die Aufspaltung von Lactose deutlich zu kennzeichnen. Ich habe noch keine Milch mit derartiger Kennzeichnung gesehen. Ausgangspunkt müsste zudem noch immer „normale“ Milch sein, so dass ein Einsatz von (Teil)bestandteilen aus Milchpulver eher unwahrscheinlich ist.

Ein Milchpulverimport aus China z.B. für Joghurt ist ebenfalls unwahrscheinlich, da China selbst massiv Milch und Milchpulver aus Deutschland importiert. Dass viel Milch und Milchpulver aus Osteuropa zum Einsatz kommt, dürfte hingegen plausibel sein.

 

Milchherkunft

Der Beitrag thematisiert auch die unterschiedlichen Bezeichnungen für Trinkmilch, z.B. Weidemilch, Alpenmilch, Landmilch, etc.

Viele Begriffe sind tatsächlich nicht näher definiert und die Herkunft der Milch ergibt sich auch nicht aus der aufgedruckten Betriebskennung. Daraus ist nämlich nur der Standort der Molkerei ersichtlich.

Häufig ist mit den Begriffen aber dennoch ein bestimmter Standard verbunden, der sich entweder den Aussagen auf der Verpackung oder einen Siegel entnehmen lässt. So wird bei Weidemilch z.B. in der Regel damit geworben, dass die Kühe eine bestimmte Mindestanzahl Tage im Freien verbringen dürfen. Landmilch hat hingegen keinerlei Aussagegehalt. Bei Alpenmilch oder Milch die auf eine bestimmte Region verweist, muss die Milch nicht zwingend aus der Region kommen, es reicht, wenn die Molkerei dort steht. Auch hier lohnt sich ein Blick auf die Werbeaussagen, denn häufig werden Aussagen über die Milchherkunft (z.B. Alpenvorland oder ein Bundesland) gemacht. Diese müssen dann natürlich stimmen. In diesem Zusammenhang ist mir z.B. aufgefallen, dass „Bärenmarke“ seit einiger Zeit nicht mehr als Alpenmilch vermarktet wird.

Bio-Milch muss natürlich „bio“ sein, kann aber auch von rumänischen „Bio-Kühen“ produziert worden sein.

Ob Werbeaussagen tatsächlich stimmen, kann der Verbraucher natürlich nicht nachvollziehen, sondern muss sich dabei auf die Überwachungsbehörden verlassen.

Die Forderung nach einer (betriebs-)genauen Herkunftsangabe der verarbeiteten Milch wäre zwar eine schöne Sache für den Verbraucher aber für Großmolkereien nur unter erheblichem Kostenaufwand (zu Lasten der Bauern oder Verbraucher) umsetzbar. Milch wird in riesigen Tanks verarbeitet und aus der Milch mehrerer Betriebe in wechselnden Kombinationen gemischt, wie sie gerade angeliefert wird. Für jede Mischung die Verpackung zu ändern wäre ein enormer Aufwand.

Wer wirklich regionale Milch kaufen will, sollte sich die diversen Regionalmarken genau ansehen und sich zusätzlich auf deren Internetauftritten informieren. Die regionalste Milch ist Rohmilch. Diese darf nur ab Hof verkauft werden und ist inzwischen auch häufig an so genannten Milchtankstellen erhältlich. Sie schmeckt merklich anders als Milch aus dem Supermarkt und ist bis auf die Kühlung unbehandelt. Allerdings ist sie wegen fehlender Entkeimung und Erhitzung auch stärker mit Keimen belastet. Sie sollte daher für kleinere Kinder abgekocht werden. Für gesunde Erwachsene muss das jeder selbst entscheiden, ich trinke öfter und bislang ohne gesundheitliche Folgen Rohmilch ohne sie vorher zu erhitzen. Die Haltbarkeit ist ebenfalls geringer und beträgt nach eigener Erfahrung nur wenige Tage – den Unterschied schmeckt man auch. Frisch ist sie am besten.

 

 

Für Interessierte ein Auszug aus der VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 (hervorhebungen von mir)

III. Konsummilch
1. Folgende Erzeugnisse gelten als Konsummilch:
a) Rohmilch: Milch, die nicht über 40° C erhitzt und keiner Behandlung mit entsprechender Wirkung unterzogen
wurde;
b) Vollmilch: wärmebehandelte Milch, die hinsichtlich ihres Fettgehalts einer der folgenden Formeln entspricht:
i) standardisierte Vollmilch: Milch, deren Fettgehalt mindestens 3,50 % (m/m) beträgt. Die Mitgliedstaaten
können jedoch eine weitere Klasse für Vollmilch mit einem Fettgehalt von mindestens 4,00 % (m/m) vorsehen;
ii) nicht standardisierte Vollmilch: Milch, deren Fettgehalt seit dem Melken weder durch Hinzufügung oder
Entnahme von Milchfett noch durch Mischung mit Milch, deren natürlicher Fettgehalt geändert worden war,
geändert worden ist. Der Fettgehalt darf jedoch nicht unter 3,50 % (m/m) liegen;
c) teilentrahmte Milch (fettarme Milch): wärmebehandelte Milch, deren Fettgehalt auf einen Satz gebracht worden
ist, der mindestens 1,50 % (m/m) und höchstens 1,80 % (m/m) beträgt;
d) entrahmte Milch (Magermilch): wärmebehandelte Milch, deren Fettgehalt auf einen Satz gebracht worden ist, der
höchstens 0,50 % (m/m) beträgt.
Wärmebehandelte Milch, deren Fettgehalt nicht den Anforderungen von Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und d
entspricht, gilt als Konsummilch, wenn der Fettgehalt gut sichtbar und leicht lesbar auf der Verpackung in Form
von „… % Fett“ mit einer Dezimalstelle angegeben ist. Diese Milch ist nicht als Vollmilch, teilentrahmte Milch oder
Magermilch zu bezeichnen.
2. Unbeschadet von Nummer 1 Buchstabe b Ziffer ii sind nur folgende Änderungen erlaubt:
a) zur Einhaltung der für Konsummilch vorgeschriebenen Fettgehalte die Änderung des natürlichen Fettgehalts der
Milch durch Entnahme oder Hinzufügung von Rahm oder Hinzufügung von Vollmilch, teilentrahmter Milch
oder entrahmter Milch;
b) die Anreicherung der Milch mit aus Milch stammendem Eiweiß, Mineralsalzen oder Vitaminen gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments (1);
c) die Verringerung des Lactosegehalts der Milch durch Umwandlung von Lactose in Glucose und Galactose.
Die unter den Buchstaben b und c genannten Änderungen der Zusammensetzung der Milch müssen auf dem
Erzeugnisetikett an gut sichtbarer Stelle und in deutlich lesbarer und unverwischbarer Form angegeben sein. Diese
Angabe befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Nährwertkennzeichnung gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011. Bei Anreicherung mit Eiweiß muss der Milcheiweißgehalt der angereicherten Milch mindestens
3,8 % (m/m) betragen.
Ein Mitgliedstaat kann jedoch die unter den Buchstaben b und c genannten Änderungen der Zusammensetzung
beschränken oder untersagen.

 

 

Gerne stehe ich Ihnen zu diesem und anderen Themen mit anwaltlichem Rat zur Seite.

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