Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn Sie mich erstmalig telefonisch kontaktieren, fallen für das Gespräch erst dann Kosten an, wenn ich Sie darauf hingewiesen habe. Außerdem kann ich Ihnen bei kurzen Sachverhalten häufig eine kostenfreie Ersteinschätzung geben. Dabei handelt es sich um eine grobe Einschätzung, in welche Richtung meine Tätigkeit gehen könnte, oder wie Sie vielleicht kostensparend zunächst selbst tätig werden können. Sollte ich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens für gering halten, würde ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen. Außerdem erfahren Sie die Kosten, die mit meiner Beauftragung verbunden wären.
Sollte Ihr Problem in einen Bereich fallen, in dem ich mich weniger gut auskenne, werde ich Sie darauf hinweisen und versuchen, Ihnen einen geeigneten Kollegen zu benennen. Alternativ können Sie den Fall auch mit mir als Ansprechpartner weiterführen, ich würde dann jedoch einen Kollegen hinzuziehen, der sich in der Materie auskennt. Hierdurch entstehen Ihnen in der Regel keine höheren Kosten. Vorteil ist, dass Sie sich nicht selbst um die Beauftragung eines weiteren Anwaltes bemühen müssen und immer denselben Ansprechpartner haben.
Entsprechend verfahre ich auch mit Anfragen, die mich per E-Mail oder auf anderem Wege erreichen. Bitte hinterlassen Sie für Rückfragen möglichst eine Telefonnummer.
Deutschlandweite Tätigkeit
Egal wo Sie herkommen, ich berate und vertrete Sie deutschlandweit. Beratungen lassen sich hervorragend telefonisch oder per Videoberatung organisieren, Unterlagen können digital oder per Fax, in Ausnahmefällen auch per Post verschickt werden. Das spart Ihnen und mir Zeit und Aufwand. Außerdem ist dies auch eine gute Möglichkeit für Mandanten, die sich um Ausland aufhalten und ihre Rechte in Deutschland durchsetzen möchten.
Grundsätzlich können Sie natürlich auch einen persönlichen Termin in meiner Kanzlei vereinbaren. Außerdem komme ich auf Wunsch auch zu Ihnen oder zu einem anderweitigen Ortstermin z.B. in Ihrem Betrieb. Beachten Sie, dass der mit letzteren Fällen verbundene Zusatzaufwand sich natürlich auf die Kosten auswirkt.
Gerichtstermine in größerer Entfernung werde ich in der Regel nicht vor Ort wahrnehmen, sondern sofern möglich und dem Verfahren angemessen per Videozuschaltung. Die meisten Gerichte führen mittlerweile Problemlos Videoverhandlungen durch. Dies spart die sonst sehr teuren Reisekosten und -zeiten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, beauftrage ich einen Anwaltskollegen in der Nähe des Gerichts damit, mich zu vertreten. Der Kollege wird von mir in den Fall eingewiesen und erhält alle relevanten Unterlagen vorab digital. Ihnen entstehen dadurch in der Regel keine höheren Kosten, als wenn Sie einen Kollegen am Gerichtsort beauftragt hätten. Insbesondere bei der Durchsetzung von Geldforderungen oder Unterlassungsansprüchen gegen eine Vielzahl von Schuldnern im ganzen Bundesgebiet benötigen Sie so nur einen Anwalt, der sich mit Ihren Forderungen und Ihrem Geschäftsmodell auskennt und so den Bearbeitungsaufwand auf Ihrer Seite gering hält.
Kostenmodelle
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, rechne ich auch außergerichtlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenwert (Streitwert) und nach Art und Umfang meiner Tätigkeit. In Fällen, in denen ich die gesetzlichen Gebühren als zu hoch empfinde, weil Aufwand und Risiko eher niedrig sind oder in Fällen, in denen absehbar ist, dass der Aufwand von den gesetzlichen Gebühren nicht gedeckt wird, werde ich Ihnen eine abweichende Vergütungsvereinbarung vorschlagen. In gerichtlichen Verfahren dürfen die Gebühren nach dem RVG in der Regel nicht unterschritten werden und stellen daher die Mindestvergütung dar.
In Beratungsangelegenheiten vereinbare ich in der Regel einen Stundensatz mit Ihnen. Die Zeiterfassung erfolgt minutengenau und wird auch entsprechend abgerechnet. Dies ist häufig für beide Seiten die fairste Lösung, da Sie nur den tatsächlichen Aufwand bezahlen und ich sicher bin, meine Zeit angemessen vergütet zu erhalten. Selbstverständlich können Sie Limits setzen, damit die Kosten nicht unvermutet aus dem Ruder laufen können. Außerdem können Sie so problemlos auch Folgeprobleme und Zwischenfragen klären.
Angebote für andere Rechtsanwälte
Kollegen stehe ich für eine gemeinsame Mandatsbearbeitung (Mandatsübernahme, gemeinsame Mandatsführung oder „Ghostwriting“) zur Verfügung. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie Hausanwalt eines Mandanten sind, mit der Materie des an Sie herangetragenen Falles normalerweise aber nichts zu tun haben. Hier können Sie in meinen Tätigkeitsschwerpunkten gerne auf meine Expertise zurückgreifen. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich die Bereiche Wettbewerbsrecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht.