Die DKB bietet schon ziemlich lange kostenlose Privat-, aber eben auch Geschäftskonten an. Für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gab/gibt es außerdem kostenlose Anderkonten dazu, was es so meines Wissens bei keiner anderen Bank gibt.
Zum 1. Oktober 2020 ändert die DKB allerdings ihre Preise. Statt insgesamt 0,00 € würde ich dann 30,00 € bezahlen (15 € für das „normale“ Geschäftsgirokonto, 10 € für das „Guthabenkonto“, auf dem es ursprünglich mal Zinsen gab und 5 € für das Sammelanderkonto).
Die DKB mag darauf spekulieren, dass Freiberufler ungern ihre Konten wechseln, da sie häufig sehr lange Zahlungsläufe haben. Bei 5-10 € im Monat hätte ich die Erhöhung daher auch zähneknirschend hingenommen, aber nicht bei 15-30 € (Guthaben- und Anderkonto könnte ich auflösen und so die Kosten sparen).
Wechselaufwand
Der Aufwand der mir dadurch entsteht, ist der, die Kontoverbindung überall zu ändern. Bei den Einzugsermächtigungen für regelmäßige Kosten kann ich einfach die Kontoauszüge überfliegen – das sind nicht so viele Posten. Auch Daueraufträge sind kein Problem.
Das Problem sind die vielen Rechnungen, Mahnungen und sonstige Zahlungsaufforderungen, die noch mit der alten Kontoverbindung in der Weltgeschichte unterwegs sind. Gleichzeitig ist das dadurch auch eine hervorragende Gelegenheit, eine Bestandsaufnahme über die Außenstände zu machen und den säumigen Schuldnern, bzw. auch denen der Mandanten mit der neuen Kontoverbindung gleich noch eine Mahnung mit Androhung weiterer Schritte zukommen zu lassen.
Brauche ich kein Anderkonto?
Anwälte sind verpflichtet, Fremdgeld, also Geld, dass nicht dem Anwalt gehört aber an ihn überwiesen wird, auf Anderkonten zu „parken“. Das dient dem Schutz der Mandanten, damit der Anwalt das Geld nicht mit seinem eigenen vermischt und plötzlich pleite ist.
Trotzdem habe ich noch nie ein Anderkonto nutzen müssen, denn ich benötige es nicht, wenn ich das Geld kurzfristig weiterleiten kann. Das ist praktisch immer der Fall, denn normalerweise habe ich eine Kontoverbindung des Mandanten oder kann sie jedenfalls kurzfristig erfragen. Geld empfangen möchte schließlich jeder gerne. In Zukunft werde ich außerdem verstärkt darauf achten, dass ich in Fällen, in denen Fremdgeldeingänge zu befürchten sind eine Vereinbarung in Textform mit dem Mandanten schließe, damit ich das Geld auf dem Geschäftskonto verwahren darf. Eine solche Einwilligung sieht das Gesetz vor.
Und wenn ich doch ein Anderkonto brauche?
Ich brauche kein Anderkonto – das hängt aber auch mit der Art meiner Mandate und meiner Kanzleiorganisation zusammen.
Sollte doch einmal der Fall auftreten, dass ich Geld erhalte, keine Kontoverbindung habe und auch keine Möglichkeit sie zu erfahren – Beispiel: Mandant ist verstorben/verreist/verschollen/abgetaucht, dann muss ich in den sauren Apfel beißen und in eine der rund 10 ansässigen Filialbanken gehen und mir kurzfristig für teures Geld ein Anderkonto besorgen. In manchen Fällen kann auch eine Hinterlegung möglich sein.
Nun gibt es sicher Kollegen, die bedingt durch ihre Tätigkeitsschwerpunkte öfter ein Anderkonto benötigen. Die sind jetzt in der schwierigen Lage, die Kröte der DKB schlucken zu müssen oder sich eine andere Bank zu suchen, die ihnen auch ein Anderkonto anbietet und insgesamt nicht teurer ist als die DKB.
Wohin mit meinem Geld?
Ich habe diverse Vergleichsportale und Angebote konsultiert und habe ein Geschäftskonto bei der N 26 eröffnet. Das ist ebenfalls komplett kostenlos – und wird es hoffentlich auch in den nächsten Jahren bleiben. Es hat leider nicht einmal die Möglichkeit bei Bedarf ein Anderkonto einzurichten und wird sich daher nicht für alle Kollegen eignen. Es richtet sich auch nicht speziell an Freiberufler, sondern an alle, die ihr Geschäft als Einzelperson führen. Mit der Einrichtung des Kontos bin ich schon mal hochzufrieden. Vom ersten Klick bis zur vollen Nutzbarkeit hat es keine 10 Minuten gedauert und der Prozess war völlig intuitiv.
Kleines Manko – man kann nur entweder ein Privat- oder ein Geschäftskonto bei der N 26 haben. Da ich dort noch kein Privatkonto hatte, was das für mich aber kein Problem.
Geldkarten werden übrigens erst verschickt, nachdem 10 € auf dem Konto sind. Vermutlich will man sich so diesen Aufwand für „tote Konten“ sparen, wenn Kunden also nur ein Konto registrieren, es dann aber doch nicht nutzen. Das passiert bei kostenlosen Konten von Direktbanken schnell mal.
Bleibt das Konto bei N 26 kostenlos?
Die Frage aller Fragen und meine Meinung ist NEIN! Wer ein kostenloses Konto, egal ob privat oder geschäftlich, anbietet, der verschenkt laufend eine Leistung, die ihn Geld kostet.
Ich kann nicht sagen, was ein Konto eine Direktbank im Jahr kostet, aber es wird wohl über den Centbereich deutlich hinausgehen. Wenn man genug solcher Kostenloskonten im Bestand hat, summiert sich das also.
Die Banken locken in erster Linie Neukunden an bzw. wollen einen großen Kundenstamm aufbauen, den sie dann „ausbeuten“ können. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Kunde im Laufe einiger Jahre auch Bankdienstleistungen benötigt, die nicht kostenlos sind, z.B. einen Hauskredit. An diesen Produkten können die Banken dann verdienen. Bei den Direktbanken sind die Konditionen häufig auch recht ähnlich, so dass auch preisbewusste Direktbankkunden häufig auf ihre guten Erfahrungen mit dem kostenlosen Girokonto zurückblicken und bei „Ihrer“ Bank bleiben werden.
Diese Theorie funktioniert offenbar zunehmend schlechter, denn die preisbewussten Kunden einer Direktbank mit kostenlosem Girokonto sind häufig gleich bei mehreren Direktbanken Kunde – kost ja nix! Gleichzeitig halten sich in der aktuellen Niedrigzinsphase auch die Verdienste mit Krediten in Grenzen. Für teure Provisionprodukte wie Fonds fehlt die Vertriebsstruktur – überteuerte Anlageprodukte mit zweifelhaftem Nutzen lassen sich nun mal viel besser in einem persönlichen Gespräch verkaufen.
Deshalb gibt es auch bei Direktbanken zunehmend seltener wirklich kostenlose Konten bzw. deren Leistungen sind eingeschränkt. Häufig sind z.B. kostenlose Bargeldabhebungen nicht möglich oder stark limitiert und Bareinzahlungen entweder nicht möglich oder teuer. Ich bin mir relativ sicher, dass dieser Trend bei anhaltender Zinsflaute anhalten wird.
Ich rechne damit, dass auch N 26 in einigen Jahren Kontoführungsgebühren in einem hoffentlich moderaten Rahmen einführen wird. Da die Bank sich in ihrer Werbung aber gezielt an besonders „mobile“ Jungkunden mit einer hohen Wechselbereitschaft richtet, dürfte der Schritt bei N 26 eher später als früher erfolgen. Es ist momentan mit den nichtzahlenden Bankkunden wie mit dem Geld – keiner will es haben, solange die Zinsen anhaltend niedrig sind. Ändert sich das Zinsniveau, ändert sich das plötzlich. Daher nehmen einige Banken derzeit Kosten in Kauf, um das Kapital „Kunde“ bzw. „Marktanteil“ zu sichern.