UPDATE 07.03.2023: Der Verlag hat sich per E-Mail entschuldigt, die Stornierung bestätigt und will mit dem Vertriebspartner sprechen. Man betont, dass man als renommierter Fachverlag auf seriöse und rechtlich einwandfreie Methoden der Lesergewinnung großen Wert legt.
Ursprünglicher Artikel vom 03.03.2023:
Das IWW Institut ist mir bisher nur als Quelle häufig veralteter juristischer Fachbeiträge im Internet aufgefallen. Gestern erhielt ich jedoch einen Kaltakquise-Anruf. Inhalt des Telefonats war die Frage, ob man mir kostenlos eine Sonderausgabe zum Vollstreckungsrecht schicken dürfe und ob meine Anschrift und E-Mail-Adresse stimmen würden. Ich habe dies alles bejaht und man hat mir noch mitgeteilt, man werde mir dann noch eine Bestätigung per E-Mail schicken, die Ausgabe komme aber per Post.
Soweit, so gut – wobei ich mich schon gefragt habe, warum man noch eine Bestätigung per E-Mail schicken will, wenn man die Ausgabe auch ohne Einverständnis einfach per Post hätte schicken können – vielleicht will man ja aus ökologischen Gründen nur an interessiertes Publikum verschicken.
So einfach ist es aber natürlich nicht, denn heute erhielt ich eine E-Mail, nach der ich viel mehr Leistungen als nur die kostenlose Zeitschriftenausgabe erhalten soll, nämlich einen ganzen Informationsdienst mit monatlicher Zeitschrift und Online-Zugang – dafür handelt es sich aber um eine Art Testabo, das sich automatisch kostenpflichtig verlängert und halbjährlich im Voraus abgerechnet wird – allerdings bei monatlicher Kündigungsmöglichkeit.
Auszug aus der E-Mail des IWW Instituts:
vielen Dank, auch von […] für das Telefongespräch. Es freut uns, dass Sie sich für den Informationsdienst VE Vollstreckung effektiv interessieren.
Wie mit Ihnen vereinbart, erhalten Sie in den nächsten Tagen kostenlos:
- Die aktuelle Ausgabe VE
- Die Sonderausgabe „Neue Vollstreckungsformulare 2023. Schritt für Schritt zum richtigen Ergebnis“
- Zugriff auf alle digitalen Inhalte auf der VE-Website und über die myIWW-App.
So geht es nach dem kostenlosen Test weiter:
- Sie nutzen VE (1 Ausgabe pro Monat + Zugang online/mobile) für monatlich 18,80 € inkl. Versand und USt.
- Die Rechnung erhalten Sie halbjährlich im Voraus.
- VE können Sie jederzeit zum Monatsende kündigen.
Und wenn Sie den Test beenden möchten:
Geben Sie uns bitte bis 14 Tage nach Erhalt der Testausgabe Bescheid – und alles ist für Sie erledigt.
Und nun?
Es handelt sich um das klassische Abomodell, mit dem normalerweise Fernsehzeitschriften an der Haustür oder über häufig illegale Telefonakquise an Verbraucher vertrieben werden. Habe ich so von einem juristischen Fachmedium auch noch nicht erlebt.
Die telefonische Kaltakquise des IWW Instituts war in diesem Fall zulässig, da man wohl ein mutmaßliches Interesse einer Anwaltskanzlei an entsprechenden Fachinformationen begründen kann.
Ich habe sofort per E-Mail mitgeteilt, dass ich keinen entsprechenden Vertrag geschlossen habe und dies auch nicht möchte und mir jede weitere Werbeansprache über E-Mail, Fax, Post und Telefon verbeten. Mit einem Unternehmen wie dem IWW, dass zumindest seine Vertriebsmitarbeiter nicht im Griff hat, möchte ich auch in Zukunft keine Geschäftsbeziehung führen.
Das IWW Institut hat immerhin den Eingang meiner E-Mail unverzüglich bestätigt – bei einem wirklich unseriösen Unternehmen hätte ich erwartet, dass man die E-Mail ignoriert, die Rechnung schickt und dann behauptet, dass man keine E-Mail bekommen habe.
Jetzt bin ich sehr gespannt, ob die versprochene Sonderausgabe trotzdem verschickt wird und ob eventuell trotzdem irgendwann eine Rechnung kommt.
Was tun, wenn eine unberechtigte Forderung (wie z.B. eine Rechnung für eine nie bestellte Leistung) gegen mich geltend gemacht wird?
Was wäre, wenn tatsächlich eine Rechnung käme, obwohl ich keinen Vertrag abgeschlossen habe?
Die Beweislage wäre in diesem Fall sehr eindeutig, so dass ich eine Auseinandersetzung nicht scheuen müsste.
Option 1: ich widerspreche der Rechnung und hoffe, dass sie nicht weiter verfolgt wird und ich insbesondere nicht von Inkassounternehmen genervt werde. In Extremfällen werden solche Forderungen sogar gerichtlich geltend gemacht, wenn sie z.B. weiterverkauft worden sind und der neue Inhaber der vermeintlichen Forderung nichts von der fragwürdigen Geschichte weiß (oder es ihm egal ist).
Option 2: ich mache nichts – vermutlich kriege ich dann nervige Inkassopost und werde eventuell irgendwann verklagt.
Option 3: ich beauftrage einen Anwalt, der außergerichtlich versucht die Forderung abzuwehren. Die Anwaltskosten muss ich in vielen Fällen selbst tragen, da es grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, unberechtigt mit einer Forderung konfrontiert zu werden.
Option 4: ich erhebe ohne lange zu fackeln negative Feststellungsklage, ziehe also selber vors Gericht. Gewinne ich, hat die Gegenseite die Kosten zu tragen.
Vor- und Nachteile der negativen Feststellungsklage
Dies hat den erheblichen Nachteil, dass ich die Verfahrenskosten (da ich selbst Anwalt bin nur die Gerichtskosten) zunächst bezahlen muss. Zugleich erhalte ich Rechtssicherheit, dass der Anspruch wirklich nicht besteht und kann die Kosten (inklusive Anwaltskosten) am Ende von der Gegenseite ersetzt verlangen. Wenn mehr Opfer offenkundig unberechtigter Forderungen diesen Weg gehen würden, dann würden sich unseriöse Geschäftspraktiken weniger lohnen bzw. die Unternehmen müssten die Qualität ihres Vertriebs im eigenen Interesse stärker kontrollieren, um die Kosten derartiger Verfahren zu vermeiden.
Leider springt bei Option 4 die Rechtsschutzversicherung nicht ein und Prozesskostenhilfe gibt es auch nicht, denn es soll zumutbar sein, dass man wartet, dass die Gegenseite die Forderung gerichtlich durchsetzt. Vor dem Hintergrund, dass sich solche Kosten häufig durch Inkassokosten etc. enorm aufblähen, kann man hier zwar auch die Ansicht vertreten, dass man ein erhebliches Interesse an der Klärung hat – dieses Argument dürfte aber regelmäßig nicht helfen, um doch noch Prozesskostenhilfe oder eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu erhalten.
Ich selbst bin großer Fan der negativen Feststellungsklage und finde, dass wer es sich leisten kann das geringe Prozessrisiko eingehen sollte. So kann jeder etwas dazu beitragen, dass Unternehmen sorgfältiger sind, wenn sie Forderungen erheben und unseriöse Unternehmen es schwerer haben Geld zu verdienen. Häufig ist die Forderung gar nicht besonders hoch, aber man ärgert sich trotzdem sehr. Da beruhigt es die Nerven ungemein, wenn der eigene Anwalt der Gegenseite mit der Keule der negativen Feststellungsklage eins überbrät. Vor dem Amtsgericht benötigt man nicht einmal einen Anwalt, allerdings empfiehlt es sich trotzdem einen Anwalt zu beauftragen, wenn man selbst nicht sehr versiert ist und schon viele Zivilprozesse geführt hat. Die Beobachtung zeigt, dass nicht anwaltlich vertretene Parteien in Zivilprozessen häufig Fehler machen, die zu ungünstigen Ergebnissen führen. Außerdem geht mit der Prozessführung häufig erheblicher Stress einher, wenn man so etwas nicht dauernd macht.
Mein Angebot
Sie sehen sich einer offensichtlich unberechtigten Forderung ausgesetzt? Es gibt viele Beispiele:
- Jemand ist mit Ihrer Identität im Internet einkaufen gegangen – viele Unternehmen versenden ohne Identitätsprüfung auf Rechnung. Entweder wird an eine andere Adresse geliefert oder der Betrüger fängt den Paketlieferdienst vor dem Haus ab.
- Sie sollen Geld für ein Abo bezahlen, dass sie nie abgeschlossen haben.
- Sie haben eine Bestellung nachweislich rechtzeitig retourniert, dennoch wird der Kaufpreis beharrlich weiter verlangt.
- Louis Vuitton erhebt unberechtigte Forderungen nach einem Grenzbeschlagnahmeverfahren bei privater Bestellung eines Plagiats im Ausland.
- …
Kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrem Fall, indem Sie mir eine E-Mail an wenck@rechtsanwalt-wenck.de mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes und den relevanten Dokumenten schicken. Bitte hinterlassen Sie mir möglichst auch eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. Ich melde mich dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen und Sie können anschließend entscheiden, ob ich Sie in dem Fall weiter vertreten darf. Nur in letzterem Fall fallen Kosten für Sie an, die aber in der Regel von der Gegenseite erstattet werden müssen.